Aus dem Vatikan

Das Berufungsgericht des Vatikans hebt das Verfahren gegen Becciu teilweise auf.

In einem 16-seitigen Urteil vom 17. März erklärte das vatikanische Berufungsgericht, dass die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Kardinal Becciu Verfahrensfehler begangen habe, die das Recht der Angeklagten auf eine faire Verteidigung verletzten.

OSV Nachrichtenagentur-18. März 2026-Lesezeit: 3 Minuten
Becciu juicio

El arzobispo Arellano Cedillo, presidente del Tribunal de Apelación del Estado de la Ciudad del Vaticano, junto a los jueces Turrini Vita y Massella Ducci Teri. (CNS photo / Vatican Media)

— Courtney Mares / OSV News

Das Berufungsgericht des Vatikans hat das Verfahren in dem aufsehenerregenden Fall teilweise für ungültig erklärt. Fall von finanzieller Veruntreuung In dem Fall waren Kardinal Angelo Becciu und andere Angeklagte beteiligt, die Verfahrensfehler der Anklage in dem im Vatikan abgehaltenen Prozess geltend machten, der im Jahr 2023 zu einer Gefängnisstrafe für den Kardinal wegen mehrerer Veruntreuungsdelikte geführt hatte.

In einem 16-seitigen Urteil vom 17. März erklärte das Berufungsgericht unter Vorsitz von Erzbischof Alejandro Arellano Cedillo, dass die vatikanischen Staatsanwälte Verfahrensfehler begangen hätten, die das Recht der Angeklagten auf eine faire Verteidigung verletzten.

Einige Teile des ursprünglichen Verfahrens sind ungültig.

Das Gericht hob das Verfahren zwar nicht vollständig auf, entschied aber, dass Teile des ursprünglichen Prozesses ungültig seien und erneut geprüft werden müssten, darunter Zeugenaussagen und die Würdigung bestimmter Beweismittel. Die nächste Anhörung ist für den 22. Juni angesetzt.

Das Gericht stellte klar, dass die Entscheidung über die “relative Nichtigkeit” die rechtlichen Auswirkungen des ursprünglichen Urteils vom Dezember 2023, in dem Kardinal Becciu zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis, dauerhaftem Ausschluss von der Bekleidung öffentlicher Ämter und einer Geldstrafe von mehr als 8.000 US-Dollar verurteilt wurde, nicht vollständig aufhebt.

Immobilientransaktion in London

Im Mittelpunkt des Falls steht die Investition des Heiligen Stuhls in Höhe von rund 350 Millionen Euro (fast 404 Millionen Dollar) in ein Luxusimmobilienprojekt in London zwischen 2014 und 2018. Die Anklage behauptete, dass mehrere Vermittler und vatikanische Beamte während des Erwerbs Dutzende Millionen Euro an unrechtmäßigen Gebühren und Provisionen eingesteckt hätten.

Der fast zweieinhalb Jahre dauernde und 86 Sitzungen umfassende “Jahrhundertprozess” des Vatikans endete mit der Verurteilung von Kardinal Becciu und acht weiteren Angeklagten, unter anderem wegen Betrugs und Machtmissbrauchs. Das Gericht verurteilte den Heiligen Stuhl zur Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe. Alle Angeklagten plädierten auf nicht schuldig und legten Berufung ein.

Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die vollständige Akte zu veröffentlichen.

Zu den wichtigsten Bestimmungen des Urteils vom 17. März gehörte die Anordnung des Gerichts an das Büro des Justizförderers – das vatikanische Äquivalent der Staatsanwaltschaft – unter der Leitung von Alessandro Diddi, bis zum 30. April die vollständige und unzensierte Akte aller Ermittlungsdokumente beim Gerichtssekretariat zu hinterlegen.

Die Verteidiger argumentierten, sie hätten nur einen Teil des Materials erhalten, wobei wichtige Dokumente geschwärzt worden seien. Zu den ausgelassenen Inhalten gehörten, wie im Urteil vermerkt, Chatnachrichten über den Zeugen Monsignore Alberto Perlasca, den ehemaligen Direktor des Verwaltungsbüros des Staatssekretariats.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Unterdrückung von Beweismitteln sei notwendig gewesen, um parallel laufende Ermittlungen zu schützen. Das Berufungsgericht gab jedoch der Verteidigung Recht, da es die Auslassungen als einen grundlegenden Verfahrensverstoß ansah.

Die Parteien haben bis zum 15. Juni Zeit, sämtliche Unterlagen zu prüfen und ihre jeweiligen Argumente vorzubereiten.

Päpstliche Dekrete im Zentrum der Kontroverse

Das Urteil befasste sich auch mit einer separaten, aber damit zusammenhängenden Kontroverse um vier päpstliche Reskripte – oder Exekutivdekrete – des verstorbenen Papstes Franziskus, die die Ermittlungsbefugnisse des Amtes des Justizpromotors erheblich erweiterten. Die Verteidiger argumentierten, die Reskripte seien nicht rechtzeitig veröffentlicht und der Verteidigung erst kurz vor Beginn des ursprünglichen Prozesses mitgeteilt worden, wodurch den Angeklagten in der Ermittlungsphase entscheidende Informationen vorenthalten worden seien.

Das Berufungsgericht war der Ansicht, dass eines der Reskripte in der Praxis einen legislativen Charakter habe und dass die Tatsache, dass Papst Franziskus es nicht veröffentlicht hatte, es wirkungslos gemacht habe.

Diese Schlussfolgerung hat wichtige Auswirkungen auf den neuen Prozess, da sie eine Reihe von Maßnahmen in Frage stellt, die die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der ihr durch diese päpstlichen Dekrete verliehenen Befugnisse ergriffen hat, darunter die Verhaftung des Agenten Gianluigi Torzi im Jahr 2020, der zehn Tage lang in vatikanischen Einrichtungen festgehalten und verhört wurde, ohne dass Anklage gegen ihn erhoben wurde und ohne richterliche Aufsicht.

Neuer Papst, neuer Aufruf zur Glaubwürdigkeit der Justiz

Das Urteil wurde nur wenige Tage nach der Eröffnung des Gerichtsjahres im Vatikan durch Papst Leo XIV. verkündet, in der er auf die Bedeutung der “Einhaltung von Verfahrensgarantien, der Unparteilichkeit des Richters, der Wirksamkeit des Rechts auf Verteidigung und der angemessenen Dauer der Verfahren” für die Wahrung der Autorität und der institutionellen Stabilität hinwies.

“Liebe und Wahrheit sind untrennbar: Nur durch die Liebe erkennen wir die Wahrheit, und die Liebe zur Wahrheit führt uns zur Entdeckung der Nächstenliebe als ihrer Fülle”, bekräftigte der Papst. “Daher wird Gerechtigkeit, wenn sie mit Ausgewogenheit und Treue zur Wahrheit ausgeübt wird, zu einem der stärksten Faktoren der Einheit innerhalb der Gemeinschaft.”.


Diese Nachricht wurde zuerst auf Englisch auf OSV News veröffentlicht. Sie können den Originaltext lesen. HIER.

Der AutorOSV Nachrichtenagentur

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