Spanien

Torreciudad: Die Diözese Barbastro betrachtet die Vereinbarungen mit Opus Dei bezüglich des Bildes als ungültig. 

Einen Tag vor der Feier des 34. Welttags der Familie, der unter dem Vorsitz des Kommissars stehen wird, Bischof Alejandro Arellano, Das Bistum Barbastro-Monzón hat eine Erklärung veröffentlicht, in der es die Existenz des Dokuments in Frage stellt, das die Genehmigung zur Verlegung der Statue Unserer Lieben Frau von den Engeln von Torreciudad in den 1975 erbauten Tempel unterstützt.

Maria José Atienza-11. September 2026-Lesezeit: 4 Minuten

Torreciudad en una Jornada Mariana de la Familia

Das Bistum Barbastro-Monzón hat eine Erklärung veröffentlicht, in der es sich den jüngsten Aktionen beider Seiten in diesem Konflikt anschließt. Im vergangenen August hatte der Bischof von Barbastro Er beschuldigte Opus Dei von einer “Bewahrung” des Bildes der Jungfrau, der Die Prälatur antwortete mit einigen Klarstellungen bezüglich der Vereinbarungen mit der Diözese.

Einen Tag vor dem Eintreffen von Monsignore Arellano, dem vom Heiligen Stuhl in dieser Angelegenheit ernannten Kommissar und obersten Autorität in allen Angelegenheiten, die Torreciudad betreffen, in Torreciudad, hat die Diözese eine Erklärung veröffentlicht, die, anstatt die Dinge einander anzunähern, diese schmerzhafte Situation verschärft. 

Die Abkommen von 1962 und 1966

Die von der Diözese herausgegebene Erklärung betont, dass “in der öffentlichen Verfassungsurkunde der emphyteutische Volkszählung, erteilt am 24. September 1962 (…) Es wurde ausdrücklich unter den übernommenen Verpflichtungen festgelegt, dass ‘das Bild nicht aus der Einsiedelei entfernt werden darf’ und verweist auf die Bestätigung dieser Tatsache in den Protokollen des Domkapitels. 

Dies war in der Tat der erste Vertrag zwischen der Diözese und der Prälatur; jedoch die Prälatur in ihren verschiedenen Verlautbarungen, hat sich auf ein nachfolgendes Abkommen, unterzeichnet im Jahr 1966, die online eingesehen werden kann. Es handelt sich um eine notarielle Urkunde, die eine Vereinbarung zwischen dem damaligen Diözesanbischof, Monsignore Jaime Flores, und Florencio Sánchez Bella, dem Berater des Opus Dei in jenen Jahren, bezeugt. Darin ist als zweiter Punkt der Vereinbarung – die die emphyteutische Volkszählung von 1962 erweitert – festgehalten, dass “Der Verwaltungsrat von Torreciudad ist für den Bau und die Finanzierung des neuen Heiligtums verantwortlich, mit der ausdrücklichen Bedingung, dass das Bildnis Unserer Lieben Frau von Torreciudad darin verehrt wird., gleichzeitig verpflichtet es sich, es auf einem Grundstück in der Nähe der jetzigen Einsiedelei zu errichten.”. 

Der Grund für diese Verlegung lag in der “Unmöglichkeit, die Pilger aufzunehmen, die, insbesondere seitdem mit Hilfe des Patronats die Straßenverbindung nach Torreciudad geöffnet wurde, in immer größerer Zahl kommen, um vor dem verehrten Bildnis zu beten.”. 

Ebenso versicherte Opus Dei in Spanien, “dass im neuen Heiligtum das Bildnis Unserer Lieben Frau von Torreciudad mit allen notwendigen Garantien geschützt und dort mit Würde und Anstand verehrt werden wird.”. 

Dieser Punkt ist jedoch für die Diözese nicht akzeptabel, die in diesem Kommuniqué erklärt: “Der Bau eines großen Tempels neben der ursprünglichen Einsiedelei mag zwar dazu beitragen, die Marienverehrung zu verbreiten, rechtfertigt aber nicht die Verlegung eines Marienbildes, das dem Volk von Barbastro-Monzón gehört, ohne entsprechende Genehmigung.” 

Ein Dokument, das nicht in der Diözese aufgeführt ist

Das Bestehen und die Gültigkeit der Vereinbarung dokumentiert am 8. September 1966 Allerdings wird dies vom Bistum Barbastro in Frage gestellt, das behauptet, dass dieses Dokument “trotz wiederholter Anfragen nicht an diese Diözese übermittelt wurde”, noch dass “in den Protokollen des Domkapitels oder in den im Diözesanarchiv aufbewahrten Unterlagen eine Genehmigung zur Entfernung des Bildes aus der Einsiedelei und dessen dauerhafter Überführung in den neuen Tempel zu finden ist, noch eine Vereinbarung, die eine Übertragung des Eigentums oder der dauerhaften Nutzung beinhaltet.”. 

Die Eigentumsverhältnisse stehen außer Frage.

Tatsächlich wurde zu keinem Zeitpunkt dieses Prozesses das Eigentum an dem Bild oder der Einsiedelei in Frage gestellt, sondern vielmehr die Gültigkeit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Einsiedelei (und damit die Annahme seiner Instandhaltung) und “das Recht auf Veröffentlichung und Aufbewahrung des Bildes“”die in den Punkten 4 und 5 enthalten sind“ emphyteutische Volkszählung wurde 1962 von beiden Parteien unterzeichnet.

In dieser neuen Erklärung stellt die Diözese erneut die Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarungen in Frage und fordert die Rückgabe der Statue an ihren ursprünglichen Einsiedeleiort. Sie besteht darauf, dass die Diözese selbst die “vorübergehende Verlegung in die Kirche von Torreciudad und an andere Orte genehmigen soll, wenn dies aus pastoralen Gründen geboten ist, mit entsprechender Abstimmung und den notwendigen Garantien”. Damit wird die ursprüngliche Vereinbarung, wonach die Ausstellung und Aufbewahrung des Bildes in den Händen von Opus Dei verblieb, faktisch für nichtig erklärt. 

Erneut, und in einem Tonfall, der der Erklärung des Bischofs von Barbastro-Monzón vom 31. August 2026 sehr ähnelt, spricht die Diözese von einem “weggenommenen Recht”: “Diese Diözese – klein und bescheiden in ihren Mitteln – verlangt weder Privilegien noch neue Rechte und kann ein vollendetes Faktum in Bezug auf etwas, das ihr so teuer ist und ihr über tausend Jahre gehörte, bis es ihr vor fünfzig Jahren weggenommen wurde, nicht hinnehmen.” Weiterhin wird auf die vermeintliche Unmöglichkeit für die Gläubigen der Region angespielt, die Jungfrau Maria in der neuen Kirche zu besuchen, und impliziert, dass “die Menschen von Barbastro-Monzón nicht wollen, dass ihre Mutter sie besucht; sie wollen sie zu Hause haben.”. 

Der Kommissar wird morgen in Torreciudad sein.

Opus Dei hat es abgelehnt, auf diese neue Erklärung zu reagieren, die 24 Stunden vor der Feier eines der wichtigsten Tage im Kalender des Pyrenäenheiligtums veröffentlicht wurde: dem Tag der Familien, der in diesem Jahr vom bevollmächtigten Kommissar für Torreciudad, Monsignore Arellano Cedillo, geleitet wird. 

Die Anwesenheit dieses Experten für Kirchenrecht ist angesichts der aktuellen Situation in Torreciudad von großer Bedeutung. Der Dekan der Römischen Rota wurde 2024 von Papst Franziskus zum Bevollmächtigten für Torreciudad ernannt, wodurch dem Kirchenrechtler die volle Befugnis und das letzte Entscheidungsrecht in allen Angelegenheiten des Heiligtums übertragen wurde. 

Arellano hat sich mit beiden Positionen und den von beiden Parteien vorgelegten Unterlagen in einer traurigen Situation auseinandergesetzt, die nun schon drei Jahre andauert. 

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