Aus dem Vatikan

Neues Grundgesetz für den Vatikanstaat: größere technische und organische Präzision für die Regierung Leos XIV.

La nueva ley, que entra en vigor de manera inmediata, reorganiza el ejecutivo, reestructura la función Judicial y precisa varios artículos normativos en el terreno legislativo del Estado Vaticano.

Maria José Atienza-31 de Juli de 2026-Lesezeit: 2 Minuten
Governorat des Vatikanstaates.

Sede del Governorato del Estado Vaticano ©OSV

Das Presseamt des Heiligen Stuhls gab heute Morgen die neue Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt.

In einer erläuternden Anmerkung erklärte das Governatorat des Vatikans, dass diese Erneuerung aufgrund «neuer Anforderungen an die Regierungsführung und einiger wichtiger regulatorischer Änderungen, die in den letzten Jahren eingetreten sind», notwendig sei.

Mit dieser Promulla hebt Leo XIV. das letzte Fundamentalgesetz auf, das Papst Franziskus am 13. Mai 2023 unterzeichnet hatte, und führt mit der Umstrukturierung der Exekutive eine größere technische und organische Präzision ein.

Das neue Gesetz definiert ausdrücklich die Führungs- und Delegationsbefugnisse des Gouvernementspräsidenten, umreißt die Fälle der richterlichen Funktion und erhöht die Flexibilität der legislativen Funktion, indem es die außergewöhnliche Delegation von Gesetzen durch den Papst und die optionale Beteiligung von Beratern vorsieht.

Gesetzgebungsarbeit

Hinsichtlich der Gesetzgebungstätigkeit betont das neue Gesetz, dass «die Gesetzgebungsfunktion, außer in Fällen, in denen der Papst sie sich selbst vorbehält oder ausnahmsweise an ein anderes Organ delegiert, von der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt ausgeübt wird.» Das Gesetz von 2023 sah lediglich die Möglichkeit vor, dass diese Funktion vom Papst oder von der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt ausgeübt wird.

Hinsichtlich der Teilnahme an den Sitzungen der Päpstlichen Kommission stellt der neue Text klar, dass der Vizesekretär teilnimmt. «"falls ernannt"» und gestattet dem Präsidenten der Päpstlichen Kommission, auch die Rechtsberater. Im vorherigen Gesetz war die Beteiligung des Ministers und des stellvertretenden Ministers als Berater vorgesehen.

Ebenso ändert sich ein Punkt im Bereich der Gesetzesauslegung durch den Präsidenten der Päpstlichen Kommission, der nun «dem Gremium eine Anfrage um eine Stellungnahme zu einer Rechtsfrage vorlegen kann, die keiner authentischen Auslegung bedarf», während diese Anfrage nach dem vorherigen Gesetz von einer Institution des Heiligen Stuhls kommen musste.

Deutliche Veränderung der exekutiven Funktionen

Die Aufgaben der Exekutive sind diejenige, die sich im Hinblick auf das Gesetz von 2023 am stärksten verändern, da der neue Text die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Präsidenten des Gouvernements, dem Generalsekretär und dem Untergeneralsekretär grundlegend neu regelt.

In diesem Zusammenhang sieht das neue Gesetz einen eigenen Artikel vor, der festlegt, dass der Präsident die Regierungsführung des Staates gewährleistet, administrative und personelle Richtlinien festlegt und die Möglichkeit einführt, Exekutivfunktionen an den Generalsekretär oder seinen Stellvertreter zu delegieren.

Leo XIV. regelt auch die Wahl des Generalsekretärs, der auf Vorschlag des Präsidenten vom Papst für eine fünfjährige Amtszeit ernannt wird. Er legt ferner fest, dass der Generalsekretär für die Aufbewahrung und das Abstempeln des Staatssiegels verantwortlich ist und den Weisungen des Präsidenten Folge leistet.

Das neue Gesetz weist auch auf die Möglichkeit der Besetzung der Position des stellvertretenden Sekretärs/Assistenten hin und stellt klar, dass es sich dabei nicht um eine zwingend obligatorische Position handelt.

Justizfunktion

Hinsichtlich der richterlichen Aufgaben legt das neue Gesetz klar fest, welche Justizorgane im Vatikanstaat die richterliche Funktion ausüben: das Tribunal, das Berufungsgericht, den Kassationsgerichtshof und den Prokurator/Ankläger der Justiz (für Ermittlungen und Strafverfolgung), wobei für deren Rechtspersönlichkeit direkt auf das Justizgesetz verwiesen wird.

In dieser Hinsicht unterscheidet es sich drastisch von der Formulierung des vorherigen Gesetzes, das vage auf «die nach dem Justizsystem eingerichteten Organe und andere Organe, denen das Gesetz die Zuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten überträgt» Bezug nahm.

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