– Pater Joseph L. Parisi
Die Apostel nutzten Briefe, um die Gläubigen der verschiedenen Kirchen anzusprechen, zu deren Gründung sie beigetragen hatten. Insbesondere der heilige Paulus schrieb mehrere Briefe (Briefe), von denen 21 zum neutestamentlichen Kanon gehören. Offenbar wurden sie viele Jahrhunderte lang nicht als Enzykliken bezeichnet.
Die Nachfolger der Apostel, die Bischöfe, folgten dieser Praxis und pflegten untereinander und an die Mitglieder der ihnen anvertrauten Gemeinden Briefe zu senden, um die Einheitlichkeit im Glauben und in der Praxis, insbesondere in Bezug auf die Feier der Liturgie, sicherzustellen.
Der Bischof von Rom selbst verfasste Briefe, die unter allen Bischöfen verbreitet wurden. Er erhielt auch Briefe von den Bischöfen, die er wiederum an andere Bischöfe weiterleitete.
Niedergang und Wiederaufleben
Im Mittelalter geriet der Brauch, solche Briefe zu versenden, außer Gebrauch. Damals richteten Päpste Briefe nur noch an einzelne Bischöfe, um konkrete Angelegenheiten ihrer Diözesen zu besprechen. Die Bischöfe antworteten ihrerseits nur dem Papst schriftlich.
Papst Benedikt XIV. (1740–1758) nutzte geschickt die Möglichkeiten der neu erfundenen Druckerpresse und belebte die alte Praxis wieder, dass der Papst Briefe an alle Bischöfe der Welt schrieb.
Es war Papst Gregor XVI., der diesen Briefen den Begriff “Enzyklika” gab, abgeleitet vom lateinischen ‘encyclicus’ oder Rundschreiben, weil sie an die gesamte Kirche gerichtet waren.
Seit 1740 haben die Päpste fast 300 Enzykliken veröffentlicht, die sich mit verschiedenen Themen im Zusammenhang mit dem Leben und Wirken der Kirche befassen.
“Wer dir zuhört, hört mir zu.”
Enzykliken gelten nicht als göttlich inspiriert und enthalten keine neuen Offenbarungen. Sie werden jedoch als Instrumente des ordentlichen Lehramtes betrachtet, die die autoritative Lehre des Stellvertreters Christi enthalten.
Hinsichtlich der Frage der Verbindlichkeit der in einer Enzyklika enthaltenen Lehre erklärte Papst Pius XII. in seiner Enzyklika «Humani generis» vom 12. August 1950 Folgendes:
“Man sollte auch nicht meinen, dass der Inhalt einer Enzyklika an sich nicht der Zustimmung bedarf, nur weil die Päpste darin nicht die höchste Autorität ihres Lehramtes ausüben. Vielmehr gehören solche Lehren zum ordentlichen Lehramt, von dem man mit Recht sagen kann: “Wer euch hört, der hört mich” (Lk 10,16).”.
“Darüber hinaus gehört das, was in den Enzykliken dargelegt und angedeutet wird, größtenteils bereits aus anderen Gründen zur katholischen Lehre.”.
Lehramt des römischen Papstes, auch wenn es nicht ‘ex cathedra’ ist’
Das Zweite Vatikanische Konzil erklärte in «Lumen Gentium»: “Die religiöse Unterwerfung des Willens und des Geistes muss sich in besonderer Weise gegenüber der authentischen Lehre des Römischen Papstes zeigen, auch wenn er nicht ex cathedra spricht.”.
“Das heißt, sie muss sich so manifestieren, dass ihr oberstes Lehramt mit Ehrfurcht anerkannt und ihre Urteile gemäß ihrem offenkundigen Willen und ihrer Überzeugung aufrichtig befolgt werden. Ihr Wille und ihre Überzeugung in dieser Angelegenheit lassen sich hauptsächlich am Charakter der Dokumente, an der häufigen Wiederholung derselben Lehre oder an ihrer Ausdrucksweise erkennen.”.
Quellen der Freude und Herausforderung
Die Kirche hat päpstliche Enzykliken mitunter begrüßt, da sie Themen der Frömmigkeit oder der Volksfrömmigkeit behandelten.
In anderen Fällen verfassten Päpste Enzykliken zu den wichtigsten moralischen Fragen ihrer Zeit. Diese Briefe waren oft Gegenstand intensiver Debatten unter verschiedenen Gelehrten und Theologen.
Enzykliken gelten an sich nicht als unfehlbare Verlautbarungen des Papstes. Und obwohl die darin enthaltenen Lehren für manche mitunter schwer zu akzeptieren und zu befolgen sind, sind Katholiken guten Willens weltweit verpflichtet, ihre apostolische Autorität anzuerkennen und sich demütig um die Annahme ihrer Lehre zu bemühen.
Welch ein Segen für die Kirche, die Lehre des Herrn und die Führung des Heiligen Geistes in den Enzykliken der Päpste durch die Jahrhunderte hindurch empfangen zu haben!
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Pater Joseph L. Parisi erwarb 1974 seinen Master-Abschluss in Pastoraltheologie an der Universität St. Thomas von Aquin in Rom und 1986 seinen Lizenziatsabschluss im kanonischen Recht an der Universität St. Paul in Ottawa, Kanada. Er ist ein pensionierter Priester der Erzdiözese St. Louis.





