Das deutsche Kabinett hat am 29. April eine Krankenversicherungsreform beschlossen, die, sollte sie vom Bundestag verabschiedet werden, ab 2028 einen monatlichen Zuschlag für die Krankenversicherung nicht beitragspflichtiger Ehepartner vorsieht. Bislang waren diese Personen ohne zusätzliche Kosten über das System versichert. Familienversicherung, die deutsche öffentliche Familienversicherung.
Dem von der Regierung Friedrich Merz verabschiedeten Text zufolge würde der Zuschlag rund 225 Euro pro Monat oder 3,51 % des Bruttogehalts des beitragspflichtigen Ehepartners betragen, wobei diese Zahlen im Laufe des Parlaments noch angepasst werden könnten. Die Regierung begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, ein geschätztes Defizit von 15 Milliarden Euro im öffentlichen Gesundheitssystem auszugleichen.
Die direkt Betroffenen sind größtenteils Frauen: Die Familienversicherung deckt derzeit rund 2,5 Millionen Ehepartner ab, die nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen; sie sind zu Hause, gehen einer Nebentätigkeit nach oder sind Frührentnerinnen…
Ein ideologischer Widerspruch innerhalb der Regierung
Die Reform ist auch innerhalb der Regierungskoalition nicht unumstritten. Gesundheitsministerin Nina Warken gehört der CDU an, einer Partei, die sich traditionell für das traditionelle Familienmodell – und insbesondere für den Hausmann – einsetzt. Mehrere Analysten und Vertreter von Familienorganisationen weisen darauf hin, dass die Maßnahme genau dieses Modell wirtschaftlich benachteiligt.
In Haushalten mit Kindern unter sieben Jahren oder mit unterhaltsberechtigten Angehörigen ändert sich durch die Reform nichts. In Haushalten mit älteren Kindern hingegen verschiebt sich die wirtschaftliche Situation: Der zu Hause bleibende Ehepartner ist nicht mehr versicherungspflichtig, was einen strukturellen Anreiz zur Erwerbstätigkeit schafft.
Organisationen wie die Sozialverbände SoVD und VdK, die die Maßnahme kritisieren, warnen davor, dass der Staat durch die Monetarisierung fehlender Sozialversicherungsbeiträge Frauen direkt benachteiligt und implizit signalisiert, dass die Betreuungsarbeit innerhalb der Familie – Kindererziehung, Altenpflege, Haushaltsführung – vom System nicht finanziell anerkannt wird. In einem Land mit einer Geburtenrate von unter 1,5 Kindern pro Frau und wachsender Besorgnis über die demografische Alterung könnte die Benachteiligung dieses Modells langfristig genau das Problem verschärfen, das die Reform eigentlich lösen soll.
Um in Europa einen Präzedenzfall zu schaffen
Die deutsche Reform fällt in eine Zeit, in der mehrere EU-Länder die Zukunftsfähigkeit ihrer Sozialsysteme diskutieren. Frankreich, Österreich, Belgien und die Niederlande wenden ähnliche Regelungen für die Selbstbeteiligung oder Steuererleichterungen für unterhaltsberechtigte Ehepartner an, die aus ähnlichen Gründen infrage gestellt werden: Beitragsgerechtigkeit, Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Haushaltsausgleich.
Wenn die größte Volkswirtschaft des Kontinents eine Maßnahme dieser Größenordnung ergreift, kann dies einen Präzedenzfall schaffen oder als Inspiration für Institutionen wie die Europäische Kommission und andere nationale Regierungen dienen, die sie als Vorbild für ihre eigenen Reformen nutzen können. Die zugrundeliegende Debatte geht jedenfalls über fiskalische Fragen hinaus: Es geht darum, ob der Staat die relevante wirtschaftliche Einheit als den beitragenden Erwachsenen oder die Familie als Zelle mit ihren eigenen sozialen Funktionen betrachtet.
Der Vorschlag muss noch im Bundestag debattiert und abgestimmt werden, bevor er in Kraft treten kann.





